Qualifizierung neuer Mitarbeiterinnen über die ZAM-Stiftung
Kostenloses Praktikum
Durch ein Praktikum können Teilnehmerinnen der Zentren für Ausbildungsmanagement (zam) ein Unternehmen auf sich aufmerksam machen und die Möglichkeit der Qualifizierung über die ZAM-Stiftung aufzeigen. Ein Praktikum vermittelt einen ersten Eindruck über die Berufs- und Ausbildungswahl und über das Unternehmen. So kann sowohl der Betrieb als auch eine ausbildungs-interessierte Frau die Möglichkeit prüfen, ob eine weitere Zusammenarbeit und eine Ausbildung erfolgreich sein können.
Teilnahme an der Kursmaßnahme „Ausbildungsplanung“
Begleitung für die interessierte Frau in dieser Anfangsphase kann durch den Besuch der Kursmaßnahme „Ausbildungsplanung“ angeboten werden. Durch die Möglichkeit eines Praktikums und eine Praktikumsbetreuung durch die Kursbetreuerin der zam während der Teilnahme an der Ausbildungsplanung ergibt sich ein kompetentes und zielführendes Zusammenspiel der Anliegen der Teilnehmerin und des interessierten Unternehmens.
Praktische und theoretische Ausbildung
Sollte sich aus dem Praktikum heraus konkret eine Stiftungsausbildung ergeben, ist es das erklärte Ziel der zam, eine Ausbildung zu konzipieren, die die Bedürfnisse der Frau berücksichtigt aber auch die Anforderungen des Unternehmens erfüllt. Es sollen sowohl die praktischen Fertigkeiten als auch theoretische Grundlagen erworben werden, die dem angestrebten Berufsbild zugrunde liegen.
Die praktische Ausbildung erfolgt im Stiftungsbetrieb. Der zeitliche Anteil der praktischen Ausbildung beträgt max. 2/3 der Gesamtstunden der Arbeitszeit der Stiftungsteilnehmerin.
Die fachspezifische theoretische Ausbildung findet in einem Erwachsenenbildungsinstitut oder einer Berufsschule statt. Die theoretische Ausbildung umfasst mind. 1/3 der gesamten Ausbildungsdauer.
Aufgabe der zam während der Ausbildungszeit
Die Zentren für Ausbildungsmanagement bieten während der Ausbildungszeit eine Betreuung bezüglich Fragen zur Stiftung und Ausbildung an und fungiert als Ansprechperson sowohl für Frau als auch für Unternehmen.
Voraussetzungen für die Durchführung einer Ausbildung
Als Voraussetzung für eine ZAM-Stiftungsausbildung müssen ein von der RGS bewilligter Bildungsplan und ein zwischen dem Ausbildungsbetrieb, der Auszubildenden und dem ZAM-Stiftungsmanagement abgeschlossener Ausbildungsvertrag vorliegen.
Qualifizierungskosten
Die für die theoretische Ausbildung anfallenden Kurskosten werden grundsätzlich von der ZAM-Stiftung übernommen. Eine Beteiligung des Unternehmens an den Qualifizierungskosten wird unter Berücksichtigung der Gesamtkosten der Ausbildung entsprechend vereinbart.
Finanzielle Absicherung der TeilnehmerInnen
Die auszubildende Teilnehmerin erhält eine Leistung aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, die Deckung des Lebensunterhaltes und ein Stipendium.
Unternehmensbeiträge
Das Unternehmen beteiligt sich an der Qualifizierung mit einem Startbetrag von € 400,- und monatlich € 400,- an den anfallenden Kosten.